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Teilnahmebedingungen für Anfängerschwimmkurse in der DLRG Bochum-Süd e.V.

 

Liebe Eltern!

Mit der Anmeldung Ihres Kindes zu einem Schwimmkurs der DLRG Bochum-Süd e.V. stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu:

 

Für einmal wöchentlich stattfindende Kurse gilt:

1. Das Ziel dieses Kurses ist der Erwerb des Seepferdchens. Es ist jedoch möglich, dass Ihr Kind dieses Ziel nicht mit dem ersten Schwimmkurs erreicht. Da wir nur eine Übungsstunde pro Woche haben, ist es sehr wichtig, dass Ihr Kind regelmäßig daran teilnimmt.

2. Sie werden darum gebeten, sich während des Schwimmunterrichtes nicht in der Schwimmhalle aufzuhalten, um den Übungsbetrieb nicht zu beeinflussen. Nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, den Lernfortschritt Ihres Kindes durch Teilnahme am Kurs zu erfahren.

3. Auf Anweisung der Stadt Bochum müssen alle Kinder bei der Benutzung von Lehrschwimmbecken Badekappen tragen. Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind eine Badekappe mitzugeben, da Ihr Kind sonst nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann.

4. Die Kosten für Übungsstunden werden grundsätzlich nicht erstattet(z.B. bei Krankheit,Urlaub…). Übungsstunden, die durch eine Beschädigung des Lehrschwimmbeckens oder wegen Verschulden unsererseits entstehen, werden auf den Folgekurs angerechnet.

5. Um den Kindern ausreichend Zeit beim Umziehen zu lassen, seien Sie bitte 15 Minuten vor Kursbeginn am Schwimmbad. Melden Sie ihr Kind bitte beim Übungsleiter an. Ein späterer Einlass ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

6. Sollte ihr Kind erkranken oder aus anderen Gründen nicht am Kurs teilnehmen können, geben Sie uns bitte eine kurze Information unter anfaengerschwimmen@bochum-sued.dlrg.de

 

Für Intensivkurse gilt:

1. Das Ziel dieses Kurses ist der Erwerb des Seepferdchens. Es ist jedoch möglich, dass Ihr Kind dieses Ziel nicht mit dem ersten Schwimmkurs erreicht. 

2. Nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, den Lernfortschritt Ihres Kindes durch Teilnahme am Kurs zu erfahren.

3. Auf Anweisung der Stadt Bochum müssen alle Kinder bei der Benutzung von Lehrschwimmbecken Badekappen tragen. Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind eine Badekappe mitzugeben, da Ihr Kind sonst nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann.

4. Die Kosten für Übungsstunden werden grundsätzlich nicht erstattet (z.B. bei Krankheit,Urlaub…). 

5. Um den Kindern ausreichend Zeit beim Umziehen zu lassen, seien Sie bitte pünktlich vor Kursbeginn am Schwimmbad. Melden Sie ihr Kind bitte beim Übungsleiter an. Ein späterer Einlass ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

6. Sollte ihr Kind erkranken oder aus anderen Gründen nicht am Kurs teilnehmen können, geben Sie uns bitte eine kurze Information unter anfaengerschwimmen@bochum-sued.dlrg.de

7. Nach Beendigung des Kurses besteht kein Anrecht auf eine weitere Teilnahme in einem anderen Kurs des Vereins.

Mit freundlichem Grüßen

Ihr Ausbilderteam Schwimmen der OG Bochum-Süd e.V.

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